
| Während der herkömmliche Rechnungsabschluss nach HRM bis zu 260 Seiten umfasst, beinhaltet der IPSAS Rechnungsabschluss lediglich 23 Seiten | ||
| HRM und IPSAS folgen beide den Regeln der doppelten Buchführung. Konsolidierungs- und Bewertungsvorschriften, aber auch Offenlegungspflichten im Anhang, führen zu einer materiell anderen Aussage unter IPSAS als unter HRM. Die Rechnung nach IPSAS ist viel weniger umfangreich als diejenige unter HRM. Sie verzichtet auf die Darstellung von unwesentlichen Details. Enthält aber zusätzlich wichtige risikorelevante Informationen wie z.B. Cashflow oder Eventualverpflichtungen. Die Darstellung entspricht in den Grundzügen derjenigen privater Unternehmen und ist deshalb miliztauglicher. | ||
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Im Vergleich IPSAS und HRM | |
| HRM Harmonisiertes Rechnungsmodell |
IPSAS International Public Sector Accounting Standards IPSAS |
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| Zweck/Ziel | Vorschlag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren für die Rechnungslegung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuhanden der Kantone. Basis für die individuelle Rechtsetzung in den Kantonen (Finanzhaushalt- und Gemeindegesetz) Vereinheitlichung der Rechnung von Kantonen und Gemeinden |
Sammlung von Regeln zur Präzisierung von einzelnen Themen der Rechnungslegung in öffentlichen Haushalten. Schaffen von Transparenz für Stakeholders |
| Bestandteile
der Jahresrechnung |
Bestandesrechnung (Bilanz) Laufende Rechnung (ER) Investitionsrechnung Anhang |
Bilanz Erfolgsrechnung (ER) Geldflussrechnung Eigenkapitalnachweis Anhang |
| Anwendung | Definition der wichtigsten Bilanzgrössen (Finanz- und Verwaltungsvermögen). Einheitlicher Kontenrahmen (Kostenarten, Funktionen). Empfehlung für Abschreibungsvorschriften. Auch Instrument zur Kreditbewilligung. |
Beruft sich auf die Praxis und Erfahrungswerte von privatwirtschaftlichen Unternehmungen. Können deshalb laufend ergänzt werden. Um IPSAS Konformität zu erreichen, müssen alle Standards erfüllt sein. |
| Anpassungs-fähigkeit | Eher langwieriger Prozess. Auf politischem Weg müssen Gesetze, Verordnungen und Kreisschreiben neu festgesetzt werden. |
Werden laufend auf Basis der bestehenden IFRS ergänzt. |
| Konsolidierung | Der Bottom-up-Ansatz schreibt für jede Gemeinde (Politische, Schul-, Kirchgemeinde) vor, dass alle vom Rechtsträger ohne eigene Rechtsform (inkl. unselbstständige Anstalten) erbrachten Leistungen in einer Rechnung zusammenzufassen sind. Keine Definition Konsolidierungskreis. |
IPSAS gibt die Art und Weise vor, wie konsolidiert werden muss, und definiert auch den Konsolidierungskreis (top down). |
Rating / Benchmarking |
Relativ schwierig, da nur wenig einheitliche Rechnungslegungsvorschriften bestehen (Kontenrahmen) und jeder Kanton die Rechnungslegung im Rahmen der Gesetzgebung unterschiedlich geregelt hat. Dadurch hoher Aufwand für vergleichbare Zahlen. | Dank vergleichbarer Rechnungslegungen lassen sich Benchmarks zwischen den einzelnen Verwaltungen erstellen. Dadurch entsteht für das Rating mehr Transparenz. |
| Eine Jahresrechnung nach IPSAS beinhaltet neben der Bilanz, der Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung, auch einen Nachweis des Eigenkapitals sowie einen klar strukturierten Anhang. Dieser Aufbau der Jahresrechnung ist mit demjenigen von privatwirtschaftlichen Unternehmungen vergleichbar. Er ermöglicht dem geübten Bilanzleser einen schnellen und effizienten Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der öffentlichen Institution. Zusätzlich wird der Konsolidierung besonderes Augenmerk geschenkt. | ||