Die IPSAS werden bei den angelaufenen Reformen auf Stufe Bund und Kantone berücksichtigt

Auf der Ebene von Kanton und Gemeinde ist mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell HRM formell eine gute Basis für die Anwendung von IPSAS vorhanden

An vorderster Front der gegenwärtigen Entwicklung steht der Bund, der sein Rechnungsmodell grundlegend überarbeitet. Er hat unter der Bezeichnung Neues Rechnungsmodell Bund NRM Link auf andere Webseiteein IPSAS-konformes System geschaffen. Dieses trat auf den Voranschlag 2007 in Kraft. Das NRM-Bund ist eindeutlich näher am HRM als das gegenwärtige, primär auf der Finanzrechnung basierende Modell (Siehe Publikationen).

Auf kantonaler Ebene sind die Arbeiten in den Kantonen Zürich, Genf, Solothurn und Bern am weitesten fortgeschritten. Diese Kantone orientieren sich stark an IPSAS, haben aber ein unterschiedliches Vorgehen gewählt. Im Kanton Zürich soll das Finanzhaushaltgesetz FHG auf 2005 durch ein Controlling- und Rechnungslegungsgesetz CRG abgelöst werden. Die Gemeinden sollen allerdings vorerst vom Geltungsbereich ausgenommen werden.
Presse: Der Kanton Zürich wird reicher – zumindest auf dem Papier. NZZ 11. März 2008 PDF
Presse: Rechnungslegung entzweit den Rat. Tagesanzeiger 10. März 2008 PDF

Der Kanton Bern reformiert schrittweise einzelne Teilbereiche, diese jedoch auf kantonaler und kommunaler Ebene gleichzeitig. Der Kanton Solothurn verfolgt mit einer umfassenden Reform auf kantonaler und kommunaler Ebene die ehrgeizigsten Ziele. Im Kanton Genf geht die Reform von den öffentlichen Betrieben, die bereits auf IAS umgestellt haben, aus.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren FDK Link auf andere Webseite hat im Licht dieser Entwicklungen und in Kenntnis der Projektergebnisse des Klotener Projekts im Herbst 2003 ein Projekt zur Überarbeitung des Harmonisierten Rechnungsmodells HRM gestartet.